Armin Klauser, Gremialvorsteher der niederösterreichischen Trafikanten, ist baff: „Das ist ein sehr kreativer Ansatz. Wenn er eine Trafik-Lizenz hat, gilt er als Tabaktrafik.“ Das Rauchen müsste also gestattet sein. Klauser sieht eine „Kollision“ der beiden sich widersprechenden Paragrafen des Tabakgesetzes. „Ich würde das an Stelle des Gastronomen durchfechten“, sagt Klauser und rät Staud zum Durchhalten.
Anzeigen
Das hat Staud auch vor. „Die ersten Anzeigen werden bald kommen“, meint der Wirt. Einen starken Partner hat er mit der Monopolverwaltung. „Im Falle einer Klage werden wir ihn sicher unterstützen“, sagt Tina Reisenbichler, Geschäftsführerin der Monopolverwaltung für Wien, NÖ und Burgenland. „Dort, wo du Zigaretten verkaufst, musst du auch rauchen können.“ Sie sieht die kreative Raucher-Regel im Bierhof als „Interpretationsfrage“, die wohl juristisch geklärt werden muss.
„Für uns ist das ein Mischbetrieb und fällt daher unter die Gastronomie-Regelung“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Der Nichtraucherschutz sei im Bierhof dementsprechend umzusetzen, egal, ob mit Trafik oder ohne. Gesundheitsminister Alois Stöger ist jedenfalls verärgert: „Gastronomiebetriebe sollen gefälligst das Gesetz umsetzen und kein Hintertürl suchen.“
Nachahmer der Bad Vöslauer Gastro-Trafik sind der Monopolverwaltung nicht bekannt. Staud glaubt aber, dass sein Beispiel Schule machen wird: „Bei mir rufen ständig Kollegen an und fragen, wie ich das gemacht habe.“ Jüngst habe sich ein Kaffeehaus-Besitzer aus Salzburg Tipps von ihm geholt.
Nicht verraucht
Am Tabakgesetz lässt der 40-Jährige kein gutes Haar: „Das ist Wettbewerbsverzerrung, wenn in kleinen Lokalen geraucht werden darf.“ Er habe Millionen in sein fünf Jahre altes Lokal gesteckt. „Erst schreiben sie uns eine sündteure Entlüftungsanlage vor und dann wollen sie das Rauchen verbieten“, ärgert sich auch Stauds Geschäftsführer Christian Schmidl. „Man sollte die Luftqualität in Lokalen als Kriterium nehmen, bei uns geht keiner mit verrauchter Kleidung raus“, sagt Staud.
„Der Bund muss klare Gesetze schaffen“, meint der Wirt. Beim Nichtraucherschutz sei das nicht der Fall. „Weder die Wirtschaftskammer, noch die Gewerbebehörde konnten mir verbindlich sagen, wie das mit der Trafik gesetzlich gehandhabt wird.“
Gesetz: Rauchen in Trafiken erlaubt
Im Paragraf 13 des Tabakgesetzes steht ausdrücklich, dass die Nichtraucher-Regel für Trafiken nicht gilt. Die Monopolverwaltung wacht akribisch darüber, dass dies auch umgesetzt wird. Paragraf 13a wiederum regelt den Nichtraucherschutz in Räumen der Gastronomie und zwingt Wirte zur Schaffung von mindestens 50 Prozent rauchfreier Räume (Ausnahme: Lokale unter 50 m²). Bisher wurde nicht ausjudiziert, welcher Paragraf im Falle des Gastro-Trafikanten überwiegt.
Quelle: Jö-Schau